Die Schuldenbremse in Deutschland
Hintergrund
Die Schuldenbremse ist eine im Grundgesetz verankerte Finanzverfassung, die den Bund und die Länder verpflichtet, ab 2016 einen Haushaltsausgleich einzuhalten. Das bedeutet, dass die Ausgaben nicht höher sein dürfen als die Einnahmen.
Bundesverfassungsgerichtsurteil
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte Mitte November 2023, dass die Schuldenbremse grundsätzlich verfassungsgemäß sei. Allerdings hat das Gericht auch einige Ausnahmeregelungen zugelassen, die es Bund und Ländern ermöglichen, in bestimmten Situationen Neuverschuldungen aufzunehmen.
Schuldenbremsregelung
Die Schuldenbremse legt fest, dass sich Deutschland ab 2016 jedes Jahr bis zu einer Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verschulden darf.
Debatte um die Schuldenbremse
In Politik und Wirtschaft ist eine heftige Debatte über die Schuldenbremse entbrannt. Während einige argumentieren, dass die Schuldenbremse notwendig sei, um die Staatsverschuldung unter Kontrolle zu halten, kritisieren andere, dass sie das Wirtschaftswachstum hemme.
Pläne der Bundesregierung
Die Bundesregierung ihrerseits will von 2022 bis 2024 die Schuldenbremse wieder einhalten. Allerdings ist es noch unklar, wie die Regierung dies erreichen will, da die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg zu erheblichen Mehrausgaben geführt haben.
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